ONLINE SHOPPING

  1. Wie erkenne ich seriöse Online-Shops?
  2. Wie schütze ich mich vor vermeintlichen „Gratis-Angeboten“ im Internet?
  3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Minderjährige beim Online-Shopping?
  4. Welche sicheren Zahlungsmöglichkeiten gibt es im Internet?
  5. Versteigerungen – Sind da Risiken?
  6. Welche Risiken gibt es bei Bestellungen im Ausland?

Wie erkenne ich seriöse Online-Shops?

Zu allererst kann man meist allen Shops vertrauen, die zusätzlich zum Online Shopping auch ein Fachgeschäft besitzen. (in der realen Welt, beispielsweise GameStop oder Hervis etc.)
Weiters gibt es das Euro-Label Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen Shops, die mit diesem Gütezeichen zertifiziert sind, kann man aufgrund der strengen Prüfkriterien meist vertrauen.
Jeder Shop hat hierbei ein eigenes Zertifikat, das beim Klicken auf das Label sofort in einem eigenen Link erscheinen sollte. Dabei sollten in dem Zertifikat die URL, die vollständige Anschrift des Anbieters(Adresse, Name),die Form des Unternehmens, der (Handels-) Registereintrag, die USt Identifikationsnummer, der Zeitpunkt, an dem die Zeite das erste Mal zertifiziert wurde und die Warengruppenvorkommen. Die Angaben im Zertifikat sollten mit denen auf der Website übereinstimmen.
Hier findet man 10 Tipps des Internet Ombudsmann, wie man die Seriosität eines Online-Angebots bereits vor dem Kauf überprüfen kann.


Wie schütze ich mich vor vermeintlichen „Gratis-Angeboten“ im Internet?

Auf jeden Fall sollte man darauf achten, dass man hierfür keinen account benötigt. (hier muss man meist private Informationen bekanntgeben)
Generell gilt: Verlangt ein Online-Anbieter die Postanschrift, kontrollieren Sie nochmals zur Sicherheit alle Angaben (AGBs, Seitenleiste, Fußnoten), ob das Angebot wirklich kostenlos ist.
Weiters gibt es ein Programm der Bild-Zeitung, das davor schützt. http://www.computerbild.de/artikel/cb-Special-Sicherheits-Center-Internet-Abzocke-COMPUTER-BILD-schuetzt-4406145.html
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt ihnen gerne der Internet Ombudsmann


Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Minderjährige beim Online-Shopping?

Kinder unter 7 Jahre sind nicht geschäftsfähig. Sie können nur Geschäfte abschließen, die von Kindern dieses Alters üblicherweise abgeschlossen werden und geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betreffen (z.B. Kauf einer Kaugummipackung).

Unmündige Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahre sind nur beschränkt geschäftsfähig. Sie können nur Geschäfte wirksam schließen, die sie ausschließlich berechtigen (z.B. Schenkung). Ist mit dem Geschäftsabschluss eine Verpflichtung (in beliebiger Form) verbunden, so ist das Geschäft schwebend unwirksam: Es wird nur dann gültig, wenn der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte) nachträglich zustimmt.

Mündige Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahre können sich zusätzlich zu Dienstleistungen verpflichten (z.B. Arbeitsverträge). Darüber hinaus können sie über ihr Einkommen und über Sachen, die ihnen überlassenen wurden, frei verfügen. Sobald Geschäfte aber den eigenen Lebensunterhalt gefährden, müssen Sie von einem Erziehungsberechtigten genehmigt werden. Dabei ist stets der Einzelfall ausschlaggebend: Der Abschluss eines Handyvertrags mit 30 Euro Grundgebühr und einer Laufzeit von zwei Jahren wird bei einem Taschengeld von 30 Euro jedenfalls unwirksam sein.

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind voll geschäftsfähig.


Welche sicheren Zahlungsmöglichkeiten gibt es im Internet?

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten im Internet zu bezahlen. Meiner Meinung nach wären die sichersten jene Methoden, die eine reale Aktion benötigen.
Dies wären die Zahlung per Nachnahme, die Zahlung per Rechnung und das Online-Banking.
Weitere ziemlich sichere Methoden wären elektronische Zahlungssysteme, die Lastschrift und Prepaidkarten.
Relativ unsicher wären Kreditkarten, richtig ausgeführt sind sie zwar sicher, doch man weiß nie, was der Händler mit den Daten macht Außerdem wäre da noch die Zahlung per Vorauskasse, da hierbei der Käufer das volle Risiko trägt.


Versteigerungen – Sind da Risiken?

Ja! so ist es beispielsweise nicht möglich über andere Systeme zu zahlen als über die Vorauskasse.
Nichtwissen ist kein Schutz vor den Konsquenzen. Bevor man mitbietet sollte man sich deshalb die Artikelbeschreibung möglichst genau durchlesen, die Gesamtkosten(Versand und Nebenkosten) und Rückgabemöglichkeiten sind besonders zu beachten.
Das Rückgaberecht beträgt im Internet meist 7 Werktage(alle Kalendertage, außer internationale Feiertage und nationale Feiertage des Landes, in dem der Händler seinen Betriebssitz hat) nach Lieferdatum. Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall, wenn man auf Seiten mitbietet, die dieses Recht explizit gewähren und erwähnen. Bei privaten versteigerungen ist dieses Recht ausgeschlossen.
Vor Abschluss eines Vertrages sollte man sich mit Hilfe eines Bewertungssystems über den Verkäufer informieren. Bei Zweifeln ist es vor Ende der Aukion vorteilhaft, sich mit dem Verkäufer verbindung zu setzen. Die Geschwindigkeit der Rückmeldung gibt oft Hinwiese auf die Vertrauenswürdigkeit.
Bei teurer Ware ist ein von der Plattform empfohlenes Treuhandsystem empfehlenswert.


Welche Risiken gibt es bei Bestellungen im Ausland?

Bei ausländischen Unternehmen außerhalb der EU sind Klagen schwer durchzusetzen. Hat die Firma allerdings eine Niederlassung im Inland, gelten für sie die selben Gesetze wie für österreichische Unternehmen. Innerhalb der EU sind die Forderungen in der Regel lösbar.
Bei Käufen bei Firmen außerhalb der EU ist doppelte Vorsicht geboten: es sind Ansprüche nur sehr schwer bis unmöglich durchzusetzen und es können hohe Zollgebühren anfallen.


Quellen: Saferinternet.at, Internet Ombudsmann, guetezeichen.at, Computerbild.de, Papa