Recht am eigenen Bild

Urheberrechtsgesetz: Bilder, die die „berechtigten Interessen“ von Personen verletzen, dürfen von keinem anderen veröffentlicht werden;

Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind meist kein Problem, außer die Abbildung ist nachtteilig für eine Person (zB Oben-ohne-Foto am Strand)

Abbildungen im privaten Bereich: Veröffentlichung von Fotos die einen bloßstellen sind verboten; Bloßstellung muss aber objektiv nachvollziehbar sein.

Vor der Veröffentlichung: Stellen Sie sich selbst die Frage, ob Sie ein solches Bild von Ihnen selbst im Internet haben wollen. Oder Fragen Sie die Abgebildete Person.