Schon seit den Babenbergern bestand eine enge Bindung zw. Kirche und Landesfürst (Patronatspfarren, Mitspracherecht bei Bischofs- u. Abtwahlen)
a) Maria Th. dehnte durch ihre Reformen die Regierungsmacht auch auf die unteren Ebenen aus und schwächte so die Macht der geistl. u. weltl. Würdenträger
b) Tendenzen gegen Papst (stellte sich mehrmals gegen die Habsburger) u. Klöster (im Krieg gegen Preußen zeigte sich die schlechtere Wirtschaftskraft Ös wegen hoher Anzahl der Klöster)
Joseph II. war religiös, aber aufgrund seiner Erziehung hatte er weniger Verständnis für Meditation und Vertiefung der persönlichen Gottesbeziehung
a) neues staatl. Ehegesetz: Ehe = rein bürgerl. Vertrag, den die Kirche nur absegnet
b) Aufhebung aller klösterl. Hausstudien und Errichtung von Generalseminaren zur Vereinheitlichung der Klerusausbildung im staatskirchl. Sinn (Priester=staatl. Beamter)
c) Gottesdientsmaßnahmen: Abschaffung von Volksmission, Weihnachtskrippe u. Hl. Grab; Reduktion der Prozessionen und des Kirchenschmucks; wiederverwendbarer Sarg (!);
d) Toleranzpatent (1781): private Religionsausübung für AB, HB u. nichtunierte Griech.-Orth. –> Ende der Zwangsauswanderungen
a) Ziele:
-Belebung der Wirtschaft durch freiwerdende Güter
-Kapital für Pfarrerrichtungen
-Priester für die Seelsorge in den neuen Pfarren frei
b) Verwaltung des Vermögens der aufgehobenen Klöster durch den Staat: wegen schwieriger Verwaltung bemühte man sich, möglichst viel zu verkaufen –> Gründung des Religionsfonds, aus dem die zusätzl. Seelsorgepriester bezahlt wurden
c) Aufhebung beschaulicher Orden (Kartäuser in Gaming u. Aggsbach, Karmelitinnen in St. Pölten) aus wirtschaftl. Gründen
d) Aufhebung von Bettelorden aus seelsorgl. Gründen (Utilitarismus)
a) Ziele:
-Hebung der Bildung des Volkes
-Verdichtung des Schulwesens (jede Pfarre eine Schule)
-Pfarrer als unterste Instanz der Staatsgewalt: Verkündigung kaiserl. Erlässe, Matrikenführung
b) Direktiven:
-Naturhindernisse auf dem Weg zur Pfarrkirche
-Entfernung>1 Wegstunde
-Gemeinde mit mehr als 700 Gläubigen
c) im Gebiet der heutigen Diözese St. Pölten wurden insgesamt 45 Pfarren, 80 Lokalien, 1 Vikariat geschaffen
a) Ziele:
-Unabhängigkeit vom Passauer Bischof (=ausländ. Macht) und damit größere Einflußmöglichkeit für den Kaiser
-Verbesserung der Diözesanstruktur und damit der Seelsorge
b) Diözese St. Pölten: 1783 von Joseph II. bestimmt, 1785 vom Papst errichtet (Bischofssitz von Wr. Neustadt nach St. Pölten)
Bemerkung: „Staatskirchentum“ gibt es heute noch in vielen Ländern, in denen eine Religion Staatsreligion ist:
- Europa: England, Dänemark, Norwegen, Griechenland mit Religonsfreiheit für den Einzelnen
- Asien: Iran, Saudi-Arabien, … ohne Religionsfreiheit
Grafik mit ausführlicher Information
Das Verhältnis von Kirche und Staat in dieser Zeit wird mit dem Begriff des polit. Katholizismus charakterisiert. Die Kirche oder genauer Vertreter der Kirche engagieren sich in einer speziellen politischen Partei. (vgl. politisches Engagement in Mittel- und Südamerika)
Das Jahr 1938 (Märzerklärung und Oktoberereignisse) und allgemeiner Überblick
Die Kirchen bzw. die Christen erlebten in Mitteleuropa wieder das - schon fast vergessene - Phänomen der Verfolgung.
Nicht verschwiegen werden sollen an dieser Stelle auch die religiösen bzw. christlichen Vorurteile, die der Judenverfolgung im 3. Reich Vorschub geleistet haben. Daneben spielen natürlich noch andere histor. Gründe bzw. Vorurteile eine wesentliche Rolle
Die Situation der Kirche in Ö in der 2. Republik wird am besten mit dem Begriff „Freie Kirche im freien Staat“ umschrieben. Verschiedene Berührungspunkte zwischen Staat und Kirche (Religionsunterricht, Privatschulen, finanzielle Belange, caritative und ethische Fragen) werden durch Gesetze geregelt, die im Parlament in freien Abstimmungen beschlossen werden.
Ausführliche Information
Die einzelnen Diözesen Österreichs finanzieren sich zu 80% aus Kirchenbeitragseinnahmen, ca. 10% macht die jährliche staatliche Wiedergutmachung aus, die restl. 10% sind sonstige Einnahmen (Spenden, …).
Ca. 2/3 der Ausgaben sind Personalkosten (hauptamtliche Priester- und Laienangestellte), das restliche Drittel wird für die Erhaltung oder den Bau kirchl. Gebäude bzw. für die Finanzierung verschiedener diözesaner Einrichtungen (Priesterseminar, Bildungshäuser, …) verwendet.
Der Kirchenbeitrag verbleibt im Wesentlichen in der jeweiligen Diözese. (Diözese St.Pölten: ca. 5% dienen der Finanzierung überdiözesaner Einrichtungen.)
Jeder Katholik über 18 Jahren zahlt 1,1% (-49€ Absetzbetrag) des lohnsteuerpflichtigen Einkommens als Kirchenbeitrag. Bis zu 50% dieses Beitrages können für bestimmte Anliegen zweckgewidmet werden.
Ausführliche Information zum Kirchenbeitrag
Aktuelle Information zur Zweckwidmung des Kirchenbeitrages in der Diözese St.Pölten (Stand 9.10.2014)