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Das Urheberrecht

Das österreichische Urheberrecht schützt das geistige Eigentum der Urheber im weiteren Sinn. Das Urheberrechtsgesetz als zentrales Gesetz enthält die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und macht diesen Schutz gerichtlich durchsetzbar.

Um Urheber eines Werkes, zum Beispiel Bilder, Liedtexte oder Ähnliches, zu sein, ist kein ,,Copyright Vermerk’’ nötig.

Man darf ohne Erlaubnis des Urhebers nichts auf Websites hochladen oder auf Tauschbörsen anbieten. Ebenso ist das Covern von Musik ohne Zustimmung des Rechtsinhabers verboten. Auch wenn zum Beispiel Fotos im Internet frei zur Verfügung stehen, darf man diese nicht ohne Zustimmung des Urhebers nicht beliebig verwenden.

Geschützte Werke: • Literarische Werke: z.B.: Computerprogramme und Romane • Werke der Tonkunst • Werke der bildenden Kunst • Filmkunst

Werden Urheberrechte verletzt, kann der Rechtsinhaber ein angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Unterlassungsansprüche und Ersatz der Anwaltskosten einklagen. Kopien sind nur zum privaten Gebrauch zulässig. Verboten ist die Herstellung aus illegalen Quellen. Der Kopierschutz ist zu beachten und bei Computerprogrammen sind nur Sicherheitskopien erlaubt.