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Urheberrecht von Andreas Fröhlich und David Sperneder

Das österreichische Urheberrecht schützt das geistige Eigentums der Urheber im weiteren Sinn. Das Urheberrechtsgesetz als zentrales Gesetz enthält die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und macht diesen Schutz gerichtlich durchsetzbar.

Um ein Bild, Lied oder eine andere individuelle Idee urheberrechtlich zu schützen ist kein „Copyright-Vermerk“ nötig. Nur weil ein Bild im Internet frei zugängig ist heißt das nicht, dass es nicht geschützt ist. Wenn man ein geschütztes Bild oder Lied veröffentlichen will benötigt man die Zustimmung des Urhebers. Ansonsten macht man sich strafbar und muss mit einer Geld oder Freiheitsstrafe rechnen.

Geschützt werden folgende Werke:

Computerprogramme und Romane Literarische Werke z.B: Werke der Tonkunst Werke der bildenden Kunst Filmkunst

Kopien von geschützten Werken sind zulässig wenn sie nur für den Privatgebrauch angefertigt werden, aber nur wenn sie nicht aus illegalen Quellen stammen.