• Kinder unter 7: - nicht geschäftsfähig
  • Kinder zwischen 7 und 14: - beschränkt geschäftsfähig (nur wenn der Erziehungsberechtigter zustimmt)
  • zwischen 14 und 18: - Geschäfte die den eigenen Lebensunterhalt nicht gefährden → sonst unwirksam
  • ab 18: - voll geschäftsfahig