Urheberrecht

Darf ich fremde Fotos oder Videos aus dem Netz in Facebook, Youtube etc. stellen?

Nein, denn wenn man Videos oder Fotos frei im Internet anzuschauen kann, heißt das nicht, dass man sie frei zur Verfügung stellen darf.
Ohne Zustimmung des Urhebers darf man also keine Videos auf frei zugängliche Websites stellen oder ähnliches.
Denn sonst würde man von einer Urheberrechtsverletzung sprechen.

Was schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt künstlerische Werke wie z.B. Literatur , Tonkunst , bildende Kunst. Der Schöpfer dieser Werke wird als Urheber bezeichnet. Das Urhebergesetz ermöglicht den Urheber selbst über sein geschaffenes Werk zu entscheiden. z.B. wie oft sein Werk vervielfältigt wird, ob & wann es veröffentlicht wird & ob es bearbeitet werden darf. Diese Rechte kann der Urheber an andere Personen weitergeben.

Welche Ansprüche hat der Urheber/Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen?

Wurde ein Foto ohne Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers ins Internet gestellt, besteht u.a. Anspruch auf angemessenes Entgelt. Darüber hinaus kann er Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche gegen den Verletzer geltend machen. Wird zur Durchsetzung der genannten Ansprüche ein Rechtsanwalt beigezogen, so sind grundsätzlich auch Anwaltskosten zu ersetzen.

Welche Ansprüche der Rechteinhaber gegen den Verletzer hat, hängt jedoch davon ab, welches nationale Urheberrecht Anwendung findet. Nur weil der Verletzer österreichischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Österreich hat, bedeutet dies nicht unbedingt, dass auch österreichisches Urheberecht anzuwenden ist. Dies hängt von mehreren Faktoren ab und kann im Einzelfall schwer zu beurteilen sein. In erster Linie ist entscheidend, in welchem Land die Verletzung begangen wurde.

Beispiel: Wird ein Foto eines deutschen Rechteinhabers in Österreich auf eine Website hochgeladen, die sich auch an deutsches Publikum richtet, wäre die Anwendung deutschen Urheberrechts zulässig, da die Verletzungshandlung (auch) in Deutschland erfolgte.

Ausführliche Infos zu den Rechtsansprüchen können Sie im Infoblatt Fotos im Internet – was ist zu beachten? (pdf, 1.8 MB) des Internet Ombudsmann nachlesen.