Einkaufen im Internet
Wie erkenne ich seriöse Online-Shops?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch:
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält - aufgeschlüsselt - sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine technisch sichere, für den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet.
- Jede Bestellung wird vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben.
- Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben.
- Angebote, Produktbeschreibungen und Support erfolgen durchgängig in der jeweiligen Landessprache des Anbieters bzw. in der Sprache, in der die Bestellung abgewickelt wird.
Worauf soll ich beim Einkaufen im Internet achten?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Minderjährige beim Einkaufen im Internet?
Bis zum 18. Geburtstag können Jugendliche nur beschränkt Geschäfte ohne Zustimmung eines Elternteils abschließen.
Entscheidend für das Ausmaß der Beschränkung ist das Alter:
7 – 14 Jahre: Jugendliche dürfen bis zu ihrem 14. Geburtstag nur kleine alltägliche Geschäfte allein abschließen, z.B. Kaugummis oder eine Zeitschrift kaufen. Geschäfte über das Internet sind aber wohl nicht als alltäglich anzusehen, daher wird dafür immer die Zustimmung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten benötigt.
14 – 18 Jahre: Zwischen dem 14. und 18. Geburtstag dürfen Jugendliche ihr eigenes Einkommen (sofern vorhanden) bzw. ihr Taschengeld prinzipiell nach eigenem Ermessen ausgeben, wenn dadurch nicht die eigenen Lebensbedürfnisse gefährdet werden.
Welche sicheren Zahlungsmöglichkeiten gibt es im Internet?
Kreditkarte: Dabei muss man auf die verschlüsselte Übertragung von Daten achten und die Kontoauszüge prüfen
Bestellung mit Nachname: Ist teurer, aber man muss erst zahlen, wenn man das Paket in Händen hält
Vorauskasse: Man bezahlt gleich, doch es ist nicht sicher, ob man die Ware auch erhält
Überweisung: Ein Erlagschein wird mitgeliefert
Lastschrift: Man erlaubt der Firma Geld vom Konto abzubuchen, und kann dabei einmalig oder jedes Mal erneut seine Daten eingeben
Neue elektrische Zahlungssysteme: PayPal, Prepaid (in Österrreich safety card)
Wie zahle ich sicher mit der Kreditkarte?
Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 0,1 Prozent der Transaktionen im Internet betrügerischen Aktivitäten mit Kreditkartennummern zum Opfer fallen. In Europa sind Sie in einer relativ günstigen Situation. Aufgrund einer EU-Richtlinie sind die Kreditkartenunternehmen verpflichtet, Ihnen bei betrügerischem Missbrauch der Kreditkarte oder der Kreditkartennummer den abgebuchten Betrag zurückzubuchen. Allerdings müssen Sie bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen.
Wesentliche Voraussetzung ist dabei, dass die Daten verschlüsselt übermittelt wurden. Die Übermittlung von Daten ist nur dann sicher, wenn ein „https“-Link erscheint, also die Adresse in der Browserleiste mit „https:“ beginnt. Zusätzlich zeigt der Browser in der unteren Leiste ein Schlüsselsymbol. Dieses Symbol sollte bei der Übertragung vertraulicher Daten aufscheinen.
Im Internet hat die bestellte Ware ganz anders ausgeschaut – kann ich sie wieder zurückgeben?
Bei einem so genannten Fernabsatz, und da zählt Online-Shopping dazu, kann man innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Wichtig ist also, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (z.B. eingeschriebener Brief oder Fax).
Kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
Waren, die auf den Kunden zugeschnitten sind
Software-/Audio-/Videoaufzeichnungen, die entsiegelt wurden
Zeitschriften, Zeitungen oder Illustrierten
Wett-/Lotteriedienstleistungen
Hauslieferungen
Freizeitdienstleistungen
Um nicht der Beschädigung einer Ware beschuldigt zu werden, empfiehlt es sich, das Auspacken und Wiederverpacken gemeinsam mit Zeugen durchzuführen und mit einer Digitalkamera zu dokumentieren.
Wann verlängert sich die Rücktrittsfrist?
Die Rücktrittsfrist verlängert sich automatisch auf 3 Monate, wenn das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Unternehmen müssen auf Grund gesetzlicher Regelungen neben der Rücktrittsmöglichkeit auch über die Anschrift des Unternehmens, wesentliche Eigenschaften der Ware, Preis der Ware einschließlich der Steuern, Lieferkosten, Einzelheiten über die Zahlung und Lieferung informieren.
Diese Informationen müssen laut Gesetzestext auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählt auch E-Mail, aber Informationen auf einer Website oder ein Link auf eine Website sind nicht ausreichend.
Welche Rechte habe ich bei der Lieferung mangelhafte Ware?
Es besteht ein Recht auf:
Die Garantie basiert jedoch auf Freiwilligkeit
Nur bei einem privaten Verkauf gelten die Rechte nichtM
Was ist bei Internetauktionen zu beachten?
Online-Auktionen erfreuen sich großer Beliebtheit, weil sie dabei helfen können günstig Gegenstände zu erwerben oder zu verkaufen.
Die wichtigsten Sicherheitstipps für eine problemlose Teilnahme an Online-Auktionen:
ListenpunktEines der Hauptprobleme bei Internetauktionen ist die Vorauskassa. Der Verkäufer verlangt vom Kunden zuerst das Geld, bevor er die Ware liefert. Liefert er nicht, ist es äußerst schwierig sein Geld zurückzubekommen. Auch sogenannte „Käuferschutzprogramme“ helfen in der Praxis nur selten (hier sind immer die konkreten Bedingungen des Käuferschutzes zu beachten).
ListenpunktHaben Sie sich bei einer Auktion zum Mitbieten entschieden, lesen Sie die Artikelbeschreibung ganz genau durch! Achten Sie auch besonders auf die Versand- und Nebenkosten (Gesamtkosten) und die Rückgabemöglichkeiten.
ListenpunktRücktrittsrecht: Bei Einkäufen im Internet haben Sie, abgesehen von Ausnahmen, ein Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung. Dass das Rücktrittsrecht auch bei gewerblichen Angeboten für Internet-Auktionen gilt, ist zwar wahrscheinlich, aber nicht eindeutig zu bejahen, da es in Österreich noch keine höchstgerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Auf der sicheren Seite sind Sie jedenfalls, wenn Sie nur bei solchen Unternehmen mitsteigern, die ausdrücklich ein Rücktrittsrecht gewähren. Bei privaten Auktions-Anbieter/innen ist das Rücktrittsrecht jedenfalls ausgeschlossen.
ListenpunktInformieren Sie sich vor dem Vertragsabschluss über den Verkäufer (z. B. mit Hilfe eines Bewertungssystems). Sollten Sie Zweifel haben, nehmen Sie mit dem Verkäufer vor dem Ende der Auktion Kontakt auf. Geschwindigkeit und Art der Rückmeldung können weitere Hinweise auf die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers geben.
ListenpunktErsteigern Sie teure Ware, empfiehlt es sich, für die Bezahlung ein von der Auktionsplattform empfohlenes Treuhandservice zu verwenden.
Auf was muss man bei Bestellungen im Ausland achten ?
die Seriosität des Unternehmens
Verpackung
Versand
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