8. Klasse (3 Stunden, eine 2- oder 3-stündige Schularbeit)
8. Klasse (3 Stunden, eine 3- oder 4-stündige Schularbeit)
(1) Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Informatik“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei bis fünf voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, aus unterschiedlichen Kompetenzbereichen – Gesellschaftliche Aspekte der Informationstechnologie, Informatiksysteme, Algorithmik und Programmieren sowie Angewandte Informatik, Datenbank und Internet - mit ausgewogenen Anforderungen schriftlich vorzulegen. Mindestens eine Aufgabe hat anwendungsorientierten Charakter zu haben. Für die Bearbeitung zumindest einer Aufgabe muss Computertechnologie eingesetzt werden. (2) Die Arbeitszeit hat 270 Minuten zu betragen.