10. Urheberrecht:
Urheberrecht schützt die Urheberschaft an einem künstlerischen Werk. Geschützt ist geistiges Eigentum in den Kategorien: Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst, die ein Mindestmaß an Individualität und Originalität aufwiesen. Jede Abrufbarmachung von geschützten Werken ohne die Zustimmung des Rechteinhabers ist eine Verletzung des Urheberrechts. Ob zu privaten oder kommerziellen Zwecken ist hierbei egal. Es muss also immer die Zustimmung zur weiteren Verwendung eingeholt werden. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Inhabers.